Design-Recht, Geschmacksmuster


Die Anstrengung, eine Ware formschön und für den Benutzer ansprechend zu gestalten,
wird durch das Geschmacksmuster geschützt.
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht,
das speziell für das Produktdesign geschaffen wurde.

Als Geschmacksmuster können geschützt werden, die Gestaltung beispielsweise von Schmuck, Glaswaren, Porzellan, Möbel, Teppichen, usw.
Nicht die technische Ausgestaltung einer Ware ist durch das Geschmacksmuster geschützt
wie beim Patent oder beim Gebrauchsmuster, sondern vielmehr das Aussehen,
die ästhetische Gestaltung oder der ästhetische Gesamteindruck des Produktes,
soweit diese den Formen- und/oder Farbensinn ansprechen.

Wie wichtig gerade im verschärften Wettbewerb das ansprechende Design
für den Verkauf von Waren ist, zeigt sich beispielsweise im Bereich von Gegenständen jeglicher Art,
die bereits im Alltagsleben uns begegnen in Form von Lampen, Möbeln, Schränken,
Computergehäuse und dergleichen.
Durch das Neugestalten wird ein neues Modell geboren und ein neuer Kaufanreiz geschaffen,
auch dann, wenn keine bedeutenden technischen Neuerungen vorgenommen werden.

 

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